Die KWO seien durch das Urteil des Verwaltungsgerichts von Anfang April in ihrem «wohlerworbenen Konzessionsrecht» verletzt, teilte das Unternehmen am Montag mit. Die Annahme des Gerichts treffe nicht zu, dass es sich bei der beabsichtigten Erhöhung der Mauer um 23 Meter um eine konzessionspflichtige Änderung der Fallhöhe handle. Die gesamte Fallhöhe zwischen Oberaarsee und Aare in Innertkirchen betrage 1’683 Meter. Dieses gesamte Gefälle bleibe unverändert. Die Erhöhung der Staukote des Grimselsees bewirke lediglich die Verschiebung eines Zwischenniveaus in einem gesamthaft zugestandenen Gefälle, argumentieren die KWO.
20 Jahre währende Anstrengungen
Der Kampf der KWO um einen Ausbau ihrer Kapazität an der Grimsel dauert bereits über 20 Jahre. Ein erstes 3-Milliarden-Projekt wurde 1999 zu Gunsten des jetzt vorliegenden Projekts im Umfang von 1,3 Mrd CHF aufgegeben. Die KWO möchten das Projekt im einfacheren Baubewilligungsverfahren durchbringen. Das Verwaltungsgericht befand demgegenüber, das Projekt gehe wesentlich über die bestehenden Nutzungsrechte gemäss Gesamtkonzession hinaus. Deshalb müsse die Konzession von 1962 angepasst werden. (awp/mc/ps)