Erleichterungen mit der EU im Handel mit Pflanzen

Dies teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit. Die Anpassungen beim Pflanzenschutz und Saatgut wurden vom Gemischten Agrarausschuss am 10. November gutgeheissen. Die Anpassungen betreffen zum einen den Pflanzenschutz. Das erleichtert unter anderem den Handel mit Palmen. Der Schritt konkretisiert die Abschaffung der Grenzkontrolle punkto Pflanzengesundheit weiter.


Abkommen auf Kandidatensorten ausgeweitet
Zum anderen wurde das Abkommen beim Saatgut auf Vermehrungsmaterial von Weinreben und auf Saatgut noch nicht zugelassener Pflanzensorten zu Versuchszwecken ausgeweitet, auf sogenannte Kandidatensorten. Damit können die Kandidatensorten, die in der Schweiz oder der EU um eine Aufnahme in den Sortenkatalog ersucht haben, frei gehandelt werden. Die Schweiz und die EU passen das Agrarabkommen regelmässig den aktuellen Entwicklungen an. Beide Seiten sind sich gemäss BLW einig, dass dieser Prozess parallel zu den laufenden Agrarfreihandelsverhandlungen fortgesetzt wird. (awp/mc/ps/10)

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