Ersatzwert: EW

Neuwert
Wenn Gegenstände zum Neuwert versichert sind, zahlt die Versicherung nicht nur den Kaufpreis oder den ursprünglichen Wert des Gegenstandes, sondern den Wiederbeschaffungswert, der es erlaubt, eine gleiche Sache heute neu zu kaufen.


Zeitwert: ZW
Betrag, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung oder Alter.

Schreibe einen Kommentar