Die Standortkantone der B-Casinos erhielten 80 Mio CHF. 2007 hatten die Casinos rund 540 Mio an die ESBK entrichtet. In jenem Jahr hatten die Schweizer Spielbanken auch mehr eingenommen als 2008: 1’020 gegen 992 Mio CHF. Die ESBK führte 2008 insgesamt 40 Inspektionen bei den Schweizer Spielbanken durch. Die Arbeit der Casinos beurteilt sie insgesamt als professionell.
«Texas Hold’em» Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?
Erneut befasste sich die Kommission in zahlreichen Fällen mit der Frage, ob ein in einer bestimmten Variante präsentiertes Pokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel darstellt und damit legal angeboten werden darf. Sie beurteilte 316 Gesuche. In 177 Fällen erliess sie eine entsprechende Feststellungsverfügung, die aufzeigt, ob die Spiele legal auch ausserhalb von Spielbanken angeboten werden dürfen.
Trickreiche Spielautomaten
Im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Geldspiels nahm die Zahl der Straffälle ab. Im Gegenzug hierzu ist jedoch deren Komplexität deutlich gestiegen. So stiess die ESBK auf neue, sehr komplex gebaute Spielautomaten, welche versteckte Glücksspiele enthielten. Die ESBK eröffnete 2008 42 neue Strafverfahren und fällte 181 Strafentscheide. 2007 waren 67, 2006 107 neue Verfahren eröffnet worden.
Konzessionempfehlung für internetbasierte Glücksspiele
2008 unterbreitete die ESBK dem Bundesrat den Vorschlag, das Verbot von internetgestützten Glücksspielen zu lockern. Sie sprach sich dafür aus, einer kleinen Anzahl von geeigneten Bewerbern eine Konzession zu erteilen. Weiter beantragte die ESBK dem Bundesrat eine moderate Änderung des geltenden Steuersystems. Der Bundesrat ist diesen Vorschlägen im Frühjahr 2009 gefolgt und hat entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. (awp/mc/ps/18)