Dem Gremium sollten der jeweils amtierende EU-Ratspräsident, der EU-Kommissionspräsident, der Chef der Euro-Gruppe und der Präsident der Europäischen Zentralbank angehören. Dieser Krisenstab kann jederzeit von einem Mitgliedstaat aktiviert werden, heisst es dem Dokument. Er soll vertraulich arbeiten und alle notwendigen Massnahmen veranlassen. Ferner vereinbaren die EU-Länder, dass die Vertreter der nationalen Banken-Aufsichtsbehörden sich mindestens einmal im Monat zu einem Informationsaustausch treffen. (awp/mc/pg/05)