Die vorerst letzte Besprechung der Experten der 27 EU-Mitgliedstaaten fand am Dienstagnachmittag statt. Vorangegangen waren mehrere teils intensiven Diskussionsrunden. Die nun vorliegende Fassung bleibt in den Hauptkritikpunkten bezüglich des bilateralen Wegs, der Steuern und der Personenfreizügigkeit hart. Bei Letzterer werden unter anderem die Begleitmassnahmen und gewisse Praktiken kritisiert, welche im Widerspruch zur Vereinbarung stünden.
Umstrittene Voranmeldepflicht
Speziell hervor gehoben wird dabei die achttägige Voranmeldepflicht für EU-Dienstleister. Diese sorgt schon länger für kontroverse Diskussionen. Die Schweizer Europarechtsprofessorin Christa Tobler bezweifelte im Frühjahr, ob die Regelung vor einem Gericht bestehen würde. EU-Dienstleistungsanbieter müssen sich mit dieser Frist vor ihrer Arbeitsreise in der Schweiz anmelden. Die Beziehungen Schweiz-EU beinhalteten auch «einen Beitrag an die Union für die wirtschaftliche und soziale Kohäsion», sprich die Finanzbeiträge der Schweiz zur EU-Erweiterung. Eine Milliarde hatte die Schweiz für einen fünfjährigen Zeitraum an die EU-Osterweiterung gesprochen. Für die EU-Neumitglieder Rumänien und Bulgarien sind weitere 257 Mio CHF vorgesehen.
Bilateraler Weg «klar seine Grenzen erreicht»
Solche Beiträge stärkten «generell» die Beziehungen zwischen den verschiedenen Parteien und die Solidarität, heisst es in den Schlussfolgerungen. Der Rat zeigt sich deshalb zuversichtlich, dass die Schweiz auch in Zukunft ihren finanziellen Beitrag leisten wird. Was den bilateralen Weg betrifft, einigten sich die Experten nun auf die Formulierung, dass dieser «klar seine Grenzen erreicht hat». In die Abkommen müssten künftig generelle Lösungen für die dynamische Anpassung der Abkommen an das sich weiterentwickelnde EU-Recht, die homogene Anwendung der Abkommen sowie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus einfliessen.
Holdingsteuer: EU «sehr besorgt»
Bei den Steuerthemen zeigt sich die EU mit Blick auf die kantonale Holdingbesteuerung «sehr besorgt» über gewisse kantonale Steuerpraktiken. Die Schweiz wird erneut aufgerufen, diese Begünstigungen für ausländische Firmen abzuschaffen. Bern hatte 2009 entsprechende Massnahmen präsentiert. Im Papier wird weiter vor «gewissen Aspekten der Neuen Regionalpolitik» gewarnt, welche gegen das Freihandelsabkommen von 1972 verstossen würden. Diese könnten zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen EU-Grenzgebieten und der Schweiz führen.
Bewegung bei Zinsbesteuerung begrüsst
Begrüsst wird dagegen die Bereitschaft der Schweiz eine Revision und Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens ins Auge zu fassen. Das wird allerdings erst aktuell, wenn sich die EU intern auf eine neue Zinsbesteuerungsrichtlinie einigt und ein entsprechendes Verhandlungsmandat für die Schweiz verabschiedet. Der EU-Aussenministerrat hatte bereits 2008 Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit den EFTA-Staaten verabschiedet. Auf diese wird in den neuen Schlussfolgerungen mehrmals verwiesen. So im Bezug auf den Abschluss künftiger Abkommen und die Forderung nach parallelen Fortschritten in den verschiedenen bilateralen Dossiers. (awp/mc/ps/28)