Das Europäische Gericht erster Instanz hat die von der EU-Kommission 2003 verhängte Strafe in Höhe von 10,35 Millionen Euro bestätigt, wie es am Dienstag mitteilte. Die Beteiligten können binnen zwei Monaten gegen das Urteil Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Kommission hatte die Strafe damit begründet, dass die Internettochter von France Telecom, Wanadoo, einen ruinösen Preiswettbewerb im Geschäft mit schnellen Internetzugängen betrieben haben soll, um Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. (awp/mc/pg)