Die EU-Kommission habe im Jahr 2001 während ihrer Wettbewerbsprüfung die Verteidigungsrechte von Schneider verletzt, entschied das EU-Gericht Erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg. Über den konkreten Betrag soll später entschieden werden. (Rechtssache T-351/03)
Fusion von Schneider Electric und Legrand verboten
Die EU-Wettbewerbshüter hatten vor sechs Jahren die Fusion von Schneider Electric und Legrand wegen drohender Marktbeherrschung in Frankreich und sechs anderen EU-Ländern verboten. Die Kommission befürchtete eine übermächtige Stellung bei der Verteilung von Strom und der Kontrolle von elektrischen Leitungen in Häusern und Fabriken. Schneider hatte schon vor dem Veto Legrand fast völlig übernommen und musste sich dann wieder von den Anteilen trennen.
Schneider verlangt Kostenentschädigung
Das EU-Gericht Erster Instanz, das zweithöchste EU-Gericht, kippte das Fusions-Verbot 2002. Schneider gab jedoch die Übernahme endgültig auf, verkaufte die Legrand-Anteile an die Investmentfirma Wendel/KKR und klagte in Luxemburg auf Schadenersatz. Schneider muss laut Urteil nun unter anderem für die Kosten entschädigt werden, die für die Wiederübernahme von Legrand nach dem Gerichtsentscheid von 2002 anfielen. Der Betrag soll in den kommenden Monaten ermittelt werden. Die EU-Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), einlegen.(awp/mc/ab)