Drei bestehende EU-Aufsichtsgremien für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor sollen zu Behörden aufgewertet und miteinander und den nationalen Behörden vernetzt werden.
Keine Einmischung in nationale Haushaltsentscheidungen
Die neue Aufsichtsbehörde solle zwar «bindende und angemessene» Befugnisse bei der Beaufsichtigung nationaler Stellen haben. In nationale Haushaltsentscheidungen soll sie sich aber nicht einmischen dürfen. Zudem soll ein bei der EZB angesiedelter Europäischer Rat für Systemrisiken (European Systemic Risk Board/ESRB) Frühwarnungen und unverbindliche Empfehlungen abgeben. Die Mitglieder des Führungsgremiums sollen von der EZB bestellt werden. (awp/mc/pg/10)