EU: Kampf gegen Geldwäscherei wird verschärft


Die EU will die Massnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verschärfen. Die neue Richtlinie soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Präsentation in Brüssel verlief nicht ohne Seitenhiebe gegen die Schweiz.


(pd)
Die EU will ihre Bestimmungen den 2003 verabschiedeten Empfehlungen der «Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei» (FATF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anpassen. Ziel der FATF, der auch die Schweiz angehört, ist unter anderem, die Politik zur Geldwäschereibekämpfung international via Minimalanforderungen zu vereinheitlichen. Koordinierte Anwendung gewährleisten
«Die EU-Richtlinie muss diesem Standard gerecht werden, und seine koordinierte Anwendung in der erweiterten EU gewährleisten», liess sich EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein in der Medienmitteilung zitieren. Ständiger Druck auf die Schweiz
Auf die konkrete Kooperation mit Drittstaaten wie der Schweiz angesprochen, sagte Claire Bury, stellvertretende Leiterin des Kabinetts von EU-Kommissar Frits Bolkestein: «Wir üben ständig Druck auf die Schweizer aus.» Sie verwies auf den Informationsaustausch im Bereich der Zinsbesteuerung und auf die OECD. «Wir fordern sie auf, die Empfehlungen (der FATF) zu respektieren und unseren Rechtsrahmen der EU zu berücksichtigen.» Vertraute Töne
Allerdings tönen die geplanten Massnahmen der EU in Schweizer Ohren durchaus vertraut. Die neue EU-Richtlinie aktualisiert die Definition von «schweren Straftaten» und enthält einen speziellen Verweis auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Daneben bezieht sie beispielsweise eine Risikoabwägung mit ein: Bei riskanten Transaktionen und somit einem grösseren Risiko soll die Sorgfalt verstärkt werden. Vorgesehen ist auch eine verbesserte Kundenidentifikation.


Weitere Prüfungen sind im Gang
Einige der FATF-Empfehlungen waren in Anlehnung an die Schweizer Gesetzgebung entstanden. Diese entspreche denn auch «bereits weitgehend den revidierten FATF-Empfehlungen», hiess es vergangenen Sommer vom Finanzdepartement. Weitere Prüfungen sind im Gang, allfällige noch notwendige Anpassungen will der Bundesrat demnächst prüfen. Die Terrorismusfinanzierung, auch mit legalem Geld, ist in der Schweiz zudem bereits Straftatbestand. Besonderes Augenmerk gilt hierzulande überdies – wie künftig auch in der EU – den Bargeldtransaktionen. Frankreich und Griechenland hinken nach
Es sei das Ziel der Niederlande, welche neu den EU-Ratsvorsitz innehat, die Richtlinie bis Ende Jahr zu verabschieden, sagte Jonathan Todd, der Sprecher von Kommissar Bolkestein. Allerdings hapert es in einigen Ländern noch gewaltig bei der Umsetzung des Bestehenden, wie Bury erklärte. Es sei bedauerlich, dass rund fünf EU-Mitglieder die Richtlinie von 2001 noch nicht umgesetzt hätten, ergänzte sie. Besonders Frankreich und Griechenland hinkten arg hintennach, das sei ein «grosses Problem». (AWP/scc/pag)



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