Ohne die Registrierung gebe es keinen Marktzugang für einen Stoff. Das sei die gesetzliche Grundlage. Bei vielen chemischen Altstoffen ist unklar, welche Risiken sie beinhalten. Das betrifft rund 30.000 Stoffe, die als Zwischenprodukte oder in Kunststoffartikeln und Textilien verwendet werden. Mit der 2007 in Kraft getretenen EU-Verordnung «Reach» soll sich das ändern. Bis zum 1. Dezember müssen alle Hersteller oder Importeure von chemischen Stoffen, die eine jährliche Produktions- oder Einfuhrmenge von 1.000 Tonnen überschreiten, Daten zur Registrierung an die European Chemicals Agency (Echa) melden. Nur dann bleiben die Stoffe in der EU erlaubt.
Nachholbedarf bei KMU
Während die grossen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung von «Reach» nach Auskunft von Echa-Chef Geert Dancet, gut im Rennen lägen, gebe es bei Mittelständlern Nachholbedarf. «Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen in jedem Fall ein Dossier einreichen, auch wenn es noch fehlerhaft oder nicht komplett sein sollte», zitiert die Zeitung Dancet. Je nach Erfordernis, würde es dann zur endgültigen Klärung Aufschub geben. (awp/mc/ps/04)