Der von der Kommission vertretene Grundsatz, dass Strom- und Gasversorger ihre Leitungsnetze abtrennen müssten, solle «für alle» gelten, sagte ein Sprecher der Kommission am Donnerstag in Brüssel. Das würde in der Praxis bedeuten, dass beispielsweise ein russischer Versorger, der in der EU ein Leitungsnetz erwirbt, auch in seinem Heimatland freien Wettbewerb in seinen eigenen Netzen erlauben muss, hiess es ergänzend. Konkrete Vorschläge für die Entbündelung der europäischen Energiemärkte will die Kommission am 19. September präsentieren.
Prüfung von mehreren Optionen
Auf die Frage, ob die Kommission bei ihrem Vorschlag spezielle Schutzklauseln vorschlagen werde, die unerwünschte Akquisitionen durch aussereuropäische Käufer durchkreuzen sollen, sagte der Sprecher lediglich, es würden derzeit «mehrere Optionen» geprüft. Die «Financial Times Deutschland» (Donnerstagausgabe) berichtete unter Berufung auf ein internes Kommissionspapier, die Schutzklauseln sollten Teil der Gesetzesvorschläge für mehr Wettbewerb auf dem EU-Energiebinnenmarkt werden (awp/mc/ar)