EU-Kommission geht wegen Steuerreglung gegen Deutschland vor
Die Kommission habe deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und Deutschland aufgefordert, die Vorschriften zu ändern. Das Verfahren kann in letzter Konsequenz in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden.
Ungleiche Behandlung von Einkünften
Derzeit können Unternehmen in Deutschland gemachte Verluste uneingeschränkt mit positiven Einkünften derselben oder einer anderen Einkommensart verrechnen. Die Möglichkeit der Verrechnung ist allerdings bei im Ausland gemachten Verlusten eingeschränkt. Sie dürfen nur mit positiven Einkünften derselben Einkommensart aus demselben ausländischen Staat verrechnet werden. So können beispielsweise Verluste aus der Vermietung ausländischer Immobilien nur mit Mieteinkünften aus demselben ausländischen Staat verrechnet werden. Dies stellt nach Ansicht der Kommission eine ungleiche Behandlung von Einkünften dar und führt zu einer höheren Besteuerung. (awp/mc/gh)