Sie will mit der Schweiz verhandeln, ein Mandatsantrag zuhanden der EU-Staaten wurde auch am Dienstag beschlossen. Mit ihren beiden Beschlüssen – der Unvereinbarkeit und dem Mandatsbegehren – hat Brüssel die Steuervergünstigungen, welche die Kantone Holdings, Verwaltungs- und Gemischten Gesellschaften auf ausländischen Aktivitäten gewähren, im Visier.
Bevorrechtigter Zugang zum Binnenmarkt
«Die Schweiz geniesst einen bevorrechtigten Zugang zum Binnenmarkt und muss die damit verbundenen Pflichten akzeptieren», erklärte EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner in einer Mitteilung. Diese Steuerpraktiken seien staatliche Beihilfen, die wahrscheinlich den Wettbewerb zwischen der Schweiz und der EU verzerrten, so die Argumentation. Brüssel will, dass die Privilegien abgeschafft oder geändert werden. (awp/mc/gh)