EU-Kommission weist deutsche Rechtsauffassung zu Genmais zurück

Der Mais sei im September 2004 als Saatgut in den gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufgenommen worden. Dem sei ein entsprechender Antrag eines anderen Mitgliedslandes vorausgegangen. «Der Katalog autorisiert die Verwendung in Europa. Er enthält die zugelassenen Produkte.»


Keine qualifizierte Mehrheit im Genehmigungsvorgang
Der Genehmigungsvorgang für gentechnisch behandelte Nahrungsmittel geht von einem Antrag eines EU-Mitgliedslandes an die EU-Kommission aus. Damit befasst sich dann ein Expertenausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese gibt eine Empfehlung an die EU-Kommission, welche den Vorgang an ein Regulierungskomitee weiterleitet. In diesem sind technische Experten der Mitgliedstaaten vertreten. Wenn es dort keine qualifizierte Mehrheit für eine Zulassung gibt, befasst sich der EU-Ministerrat damit. Gibt es auch dort keine qualifizierte Mehrheit, so kann die EU-Kommission entscheiden. (awp/mc/ab)

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