Dann werde entschieden, ob die spanischen Behörden mit ihren geforderten Auflagen gegen EU-Recht verstossen habe, sagte ein Sprecher am Freitag.
EU-Wettbewerbshüter hatten Fusion ohne Auflagen genehmigt
Spanien hatte die Fusion am 19. Juli zwar genehmigt, aber alles in allem 19 Bedingungen gestellt. Die EU-Wettbewerbshüter hatten das Vorhaben des grössten deutschen Energiekonzerns E.ON in Spanien bereits ohne Auflagen genehmigt. Nach Brüsseler Wettbewerbsregeln können Mitgliedstaaten «berechtigte Interessen» geltend machen, darunter fällt beispielsweise die öffentliche Sicherheit. (awp/mc/ar)