EU lehnt Microsofts Bitte nach öffentlicher Anhörung im Wettbewerbsstreit ab

Die Regularien schlössen eine öffentliche Anhörung explizit aus, sagte ein Sprecher der EU-Kommissarin Neelie Kroes am Dienstag in Brüssel. Microsoft hatte eine öffentliche Anhörung um jeden Preis erzwingen wollen, um eine transparente und gerechte Behandlung der strittigen Sachverhalte sicherzustellen.

Microsoft erfüllt Auflagen immer noch nicht
Am Freitag vergangener Woche teilte die Kommission Microsoft schriftlich mit, dass der Softwarekonzern die vor zwei Jahren erteilten Auflagen noch immer nicht erfülle. Damals hatten die EU-Wettbewerbshüter den Softwarekonzern zu einer Rekordbussgeld von 497 Millionen Euro wegen Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung verurteilt. Die Wettbewerbshüter hatten Microsoft darüber hinaus aufgerufen, der Konkurrenz Teile seines Quellcodes zugänglich zu machen. Ende Januar diesen Jahres hatte Microsoft daraufhin Lizenzen zur Nutzung von Teilen des Quellcodes seines Windows-Betriebssystems vergeben. Hierdurch sollte es anderen Softwareingenieuren ermöglicht werden, Software zu programmieren, die mit Microsofts Windows problemlos kompatibel ist.

Bussgeldandrohung von bis zu 2 Millionen Euro täglich
Das zweithöchste EU-Gericht hatte der EU-Kommission im Dezember 2004 Rückhalt gegeben. Im November vergangenen Jahres hatte die Kommission dann gedroht, ein auf den 15. Dezember rückdatiertes tägliches Bussgeld von bis zu zwei Millionen Euro täglich gegen Microsoft zu verhängen, weil das Unternehmen den Auflagen nicht nachkomme.

(awp/mc/hfu)

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