«Wir haben auf Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit geachtet», sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor den Medien. Mit der Einigung auf die Richtlinie und zur Drittstaatenregelung sei eine «wichtige Etappe» genommen worden. Als nächstes stehen nun Gespräche mit dem EU-Parlament an, das der Regelung auch noch zustimmen muss. Gerade bei der Forderung nach der Einführung eines «EU-Passes» für Manager und Gesellschaften aus Drittländern hatten die Abgeordneten Druck gemacht.
US-Firmen sehen sich diskriminiert
Die Regelung betrifft unter anderem ausländische Hedgefonds, die eine Filiale beispielsweise in London haben oder Schweizer Manager, die ihre Fonds in der EU vertreiben wollen. Nach der nun gefundenen Lösung könnte der «EU-Pass» ab 2013 EU-intern, ab 2015 für Drittstaaten-Manager und -Gesellschaften erteilt werden. Ab 2018 würde es dann keine nationalen Zulassungen mehr geben, sondern nur noch den «EU-Pass». Vor allem die USA hatten im Vorfeld davor gewarnt, US-Firmen in diesem Bereich zu diskriminieren. Barnier betonte, dass es nun keine Diskriminierung gebe, nur «strenge Anforderungen». Alle würden gleich behandelt.
Erfüllung des OECD-Standards
Natürlich habe man nicht nur über die USA gesprochen, sondern auch über andere Drittländer wie die Schweiz. Der belgische Finanzminister und EU-Ratsvorsitzende, Didier Reynders, sagte: «Das Ziel waren gleiche Ausgangsbedingungen für alle Fonds, auch ausserhalb der EU». Manager und Gesellschaften, die unter die Drittstaatenregelung fallen, müssen nicht nur alle EU-Regeln befolgen. Drei weitere Punkte sind zu erfüllen: Ihr Herkunfts-, beziehungsweise Sitzland muss den OECD-Standard (Informationsaustausch auf Anfrage) erfüllen, gegen Geldwäscherei vorgehen und mit dem EU-Land, in dem der Antrag auf einen EU-Pass gestellt wird, eine Zusammenarbeitsvereinbarung haben.
Swiss Funds Association: EU-Entwurf verbessert
Generell soll die Hedgefonds-Regelung mehr Transparenz und Kontrolle bringen, wie Barnier erklärte. Es gelte zu bedenken, dass «an manchen Tagen die Hälfte aller Transaktionen auf europäischen Märkten und auch weltweit» in diesem Sektor beheimatet sei. Die von den EU-Finanzministern erzielte Einigung stellt gemäss einer Mitteilung der Swiss Funds Association vom Dienstag eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf dar.
Verpflichtung gegenüber G20 nachgekommen
Die Delegationsmöglichkeiten zugunsten Schweizer Asset Manager seien flexibel genug. Ausserdem dürfte die neue Drittstaatenregelung schweizerischen Asset Managern die Möglichkeit bieten, zu fairen Bedingungen am neu entstehenden Markt für europäische «Alternative Investment Fund Managers» teilzunehmen. Mit der Regulierung kommt die EU der Verpflichtung gegenüber dem G20 nach. Auf eine entsprechende Vorgabe hatten sich die 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer beim letztjährigen G20-Treffen in den USA geeinigt. Laut Reynders «wäre es schön, wenn wir uns jetzt vor dem nächsten G20-Treffen Mitte November in Südkorea mit dem EU-Parlament auf die Regeln einigen könnten». (awp/mc/ps/33)