Am Gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen nahmen nicht nur die Schweiz und die EU-Kommission teil, mit dabei waren auch Vertreter von acht EU-Staaten. Das sei nicht sehr häufig, sagte Dieter Grossen, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Migration und Schweizer Delegationsleiter, nach der Sitzung.
EU-Mitglieder fühlen sich betroffen
Es sei klar geworden, dass sich die EU-Mitglieder betroffen fühlten von der anstehenden Volksabstimmung in der Schweiz, ergänzte Grossen. Von den neuen EU-Mitgliedern war ein Vertreter aus Ungarn an der Sitzung dabei, bei den anderen sieben Staaten handelte es sich um «alte» EU-Staaten.
Bewährtes Abkommen
Offiziell war die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit beim Treffen nicht Thema. Die Bilanz der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens mit der EU-15 am 1. Juni 2002 fällt positiv aus. Das Abkommen habe sich bewährt, es gebe keine speziellen Probleme, sagte Grossen.
Einzelne Schwierigkeiten und Vollzugsprobleme
Er verwies weiter auf kleinere Vollzugsprobleme, die alle geregelt werden konnten. Als Beispiele nannte Grossen einzelne Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Diplomen sowie Klagen von Schweizern, dass sie in Museen in Spanien höhere Eintrittspreise bezahlen mussten als EU-Bürger.
Wenig Erfahrung mit den Kontingenten
Noch gibt es wenig Erfahrung mit den Kontingenten für die Freizügigkeit aus den neuen EU-Staaten. Auffällig ist allerdings, dass in den ersten neun Monaten nur 20 Prozent des Kontingentes für Daueraufenthalter genutzt wurde, wie Grossen ausführte.
Restriktionen des Ausländergesetzes
Eine mögliche Erklärung für das «überraschend geringe Interesse» ortet die Schweiz bei den Bedingungen. Für diese Personengruppe gelten noch sämtliche Restriktionen des Ausländergesetzes. (awp/mc/ab)