Die Vergünstigungen gelten nur für Unternehmen, die sich vor dem 1. Juli 2008 – also vor Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise – nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Regelung ist Teil des deutschen Pakets zur Bewältigung der Krise. Die Kommission als oberster Wettbewerbshüter der EU musste das Vorhaben nach den EU-Wettbewerbsregeln prüfen und genehmigen.
Hermes-Deckungen bewilligt
Ebenfalls grünes Licht gab die Kommission für die Vergabe von kurzfristigen Exportgarantien, sogenannten Hermes-Deckungen. Damit können sich Exporteure gegen wirtschaftliche und politische Risiken absichern. Auch diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig. (awp/mc/ps/18)