In seinem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil nahmen die obersten EU-Richter zu einem Verfahren der St. Galler Fidium Finanz AG vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Stellung. Fidium vergab über Internet und Kreditvermittler Kleinkredite an Kunden in Deutschland. Das deutsche Recht sieht vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Genehmigungen an Finanzunternehmen vergeben darf, die in Deutschland nicht zumindest eine Zweigstelle unterhalten.
Auf den freien Kapitalverkehr berufen
Dagegen klagte Fidium und berief sich auf den freien Kapitalverkehr. Die obersten Richter urteilten nun, diese Regelung verstosse nicht gegen EU-Recht. Die Kreditvergabe sei eine Dienstleistung. Die Dienstleistungsfreiheit beziehe sich aber nur auf Personen oder Unternehmen aus einem EU-Staat. Weil es in erster Linie um eine Dienstleistung gehe, könne sich Fidium nicht auf die Kapitalverkehrsfreiheit berufen. Diese würde auch für Unternehmen ausserhalb der EU gelten. (awp/mc/gh)