Ehefrau mit 1 Monat bedingt bestraft
Der 47-jährige ehemalige Angestellte des Bundesamtes für Informatik wurde des Betruges, der Urkundenfälschung, der Fälschung von Ausweisen und der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Seine Ehefrau wurde wegen Geldwäscherei mit einem Monat Gefängnis bedingt bestraft. Sie hatte einen Teil der Deliktsumme vom Konto ihres Mannes abgehoben und ausgegeben.
350’000 Franken Schaden für den Bund
Der Informatiker war im September 2001 verhaftet worden. Er hatte den Bund mit fiktiven Rechnungen und einer Scheinfirma um über 1,9 Millionen Franken betrogen. Der Grossteil der Deliktsumme, fast 1,6 Millionen Franken, konnte sichergestellt werden.
Späte Einsicht
Strafverschärfend ausgewirkt hat sich laut Gerichtspräsident Peter Popp neben der hohen Deliktsumme die Tatsache, dass sich der Beamte während über sechs Jahren kriminell verhalten hat. Strafmildernde Gründe sah das Gericht keine. Zu Gunsten des Angeklagten habe aber gesprochen, dass er nicht vorbestraft gewesen sei und an sich über einen guten Leumund verfüge. Zudem habe er, allerdings spät, Einsicht gezeigt.
Weiterzug an Kassationshof?
Der Staatsanwalt hatte für den Mann drei Jahre und drei Monate Zuchthaus und für die Ehefrau 30 Tage Gefängnis bedingt gefordert. Die Verteidigung hatte für den Angeklagten eine bedingte Strafe von 16 Monaten und für die Ehefrau einen Freispruch verlangt. Der Verurteilte kann das Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts weiterziehen. Die Verteidigung erwägt, das Urteil anzufechten.
(sda, MC hfu)