Das Gericht muss in zweiter Instanz entscheiden, nachdem Daimler in erster Instanz durch das Landgericht Stuttgart zur Zahlung von rund 232 Mio. Euro verurteilt wurde. Dieser Beschluss wurde von Daimler angefochten. Das Oberlandesgericht setzte am 21. und 22. Oktober zwei Verhandlungstage an. An diesen Tagen sollen zahlreiche Zeugen, darunter der frühere Daimler-Chef Jürgen Schrempp, der frühere Mercedes-Benz-Chef Eckhard Cordes sowie mehrere Wirtschaftsprüfer, gehört werden.
Aktien zwangsweise eingezogen
Die frühere Daimler-Benz AG hatte sich 1998 mit dem US-Autobauer auf eine Fusion geeinigt, die mittlerweile bereits wieder Geschichte ist. Daimler verkaufte 2007 gut 80 Prozent von Chrysler an den Finanzinvestor Cerberus und will auch noch die restlichen 20 Prozent so schnell wie möglich loswerden.
Im Zuge der von Schrempp eingefädelten Fusion hatte Daimler-Benz seinen Anteilseigner 1,005 neue DaimlerChrysler-Aktien je Daimler-Benz-Papier geboten. Die überwiegende Mehrheit der Daimler-Benz-Aktionäre nahm diese Offerte an. Eine kleine Gruppe von Anteilseignern mit einem Anteil von 1,8 Prozent hielt die Entschädigung jedoch für zu gering und klagte. Ihre rund 10,5 Mio. Aktien wurden zwangsweise eingezogen.
Rekurs eingereicht
Das Landgericht Stuttgart hatte im Jahr 2006 in erster Instanz entschieden, dass Daimler eine Zuzahlung von 22,15 Euro pro Aktien leisten muss. Das Umtauschverhältnis sei in aller Kürze und ohne ausreichende Unternehmensbewertungen «willkürlich» festgelegt worden sei, befand das Gericht. Mit diesem teuren Gerichtsspruch fand sich Daimler nicht ab und rief das Oberlandesgericht an. (mc/ps)