Die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft seien nicht mehr gegeben gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe deshalb von Amtes wegen die Entlassung verfügt. Gründe für die vorübergehende Inhaftierung nannte die Bundesanwaltschaft weiterhin nicht. Es gelte die Unschuldsvermutung, heisst es in der Mitteilung einzig.
Behring bestreitet neue Vorwürfe
Behring und der Mitbeschuldigte waren am 6. März in Untersuchungshaft genommen worden. Laut Behrings Anwalt Till Gontersweiler wurden seinem Mandanten neue Vorwürfe zur Last gelegt. Behring bestreite diese jedoch. Auch Gontersweiler wollte dazu keine näheren Angaben machen. Behring sass bereits von Oktober 2004 bis April 2005 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen Behring und weitere Personen wegen gewerbsmässigen Betrugs, Anlagebetrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei. (awp/mc/pg)