Ex-LOT-Chef und Swissair-Kadermann siegen vor Obergericht
Das Bezirksgericht Bülach hat in seinem Urteil den beiden Freigesprochenenen je zwei Drittel der von ihnen verursachten Gerichtskosten auferlegt. Dementsprechend wurde die ihnen zugesprochene Prozessentschädigung gekürzt.
Reduktion der Prozessentschädigung nicht gerechtfertig
Das Obergericht befand nun, dass die Reduktion der Prozessentschädigung nicht gerechtfertig sei, wie aus den Urteilen hervorgeht, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegen. Sie haben daher nun keine Gerichtsgebühren mehr zu entrichten und erhalten die volle Entschädigung. Diese beträgt bei Somaglia rund 70’000 CHF, bei Litwinski knapp 97’000 CHF. Litwinskis Einsprache gegen die Höhe der Entschädigung – er hatte beim Bezirksgericht ursprünglich vergeblich einen höheren Stundensatz seiner Rechtsvertreter geltend gemacht – lehnte das Obergericht indes ab. (awp/mc/gh