Ex-Swissfirst-Chef Matter zieht EBK-Verfahren ans Bundesgericht weiter
Matter habe die Verfügung angefochten, sagte dessen Strafverteidiger Lorenz Erni am Dienstag der Nachrichtenagentur SDA. Die EBK hatte zuvor lediglich mitgeteilt, dass eine natürliche Person fristgerecht Einsprache gegen die EBK-Verfügung eingelegt habe. Beschwerdeberechtigt seien die Parteien oder Personen, welche über ein schutzwürdiges Interesse verfügten. Darüber habe das Bundesgericht zu entscheiden, hiess es bei der EBK.
Chancen Matters gering
Die Chancen Matters, die EBK-Verfügung vor Bundesgericht umzustossen, dürften indes gering sein. Erni wollte sich dazu nicht äussern. EBK-Sprecherin Tanja Kocher erklärte aber auf Anfrage, die EBK gehe «immer davon aus, dass ihre Verfügungen vor dem Bundesgericht Bestand haben.» Dies sei in der Vergangenheit fast immer der Fall gewesen.
Bellevue Group ergreift keine Rechtsmittel
Einen Schlussstrich unter die Affäre der umstrittenen Fusion zwischen Swissfirst und Bank Bellevue zieht indes die Bellevue Group. Sie ergreife keine Rechtsmittel gegen die am 20. Dezember 2006 von der EBK erlassenen Verfügung, hatte sie am Montagabend mitgeteilt. Die EBK hatte damals bei der Fusion von Swissfirst und Bank Bellevue zwar keine Insiderverstösse festgestellt. Allerdings kritisierte die Aufsichtsbehörde bei der Abwicklung des Zusammenschlusses gewisse Vorgänge als «gewährswidriges Verhalten». Die Bellevue Group teilt diese Rechtsauffassung nicht, wie sie weiter mitteilte. Man sei aber zum Schluss gekommen, dass es mit Blick auf die Geschäftsstrategie und den Weiterausbau der Gruppe «im Interesse unserer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter liegt, dieses Verfahren ohne weiteren Zeitverzug abzuschliessen.» Die von der EBK gewünschten Korrekturen der Mängel bei der Fusionsabwicklung hat die Bellevue Group nach eigenen Angaben gemacht. Die Gruppe wickelt die entsprechenden Teilschritte rückwirkend ab und richtet eine freiwillige Spende an das Kinderspital Zürich. (awp/mc/gh)