Ex-Thyssen-Manager Haastert zu Bewährungsstrafe verurteilt
In dem Revisionsverfahren sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 64-Jährige für ein Panzergeschäft von dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Schmiergeld in Höhe von umgerechnet rund 614.000 Euro angenommen und nicht versteuert hatte. Die Richter erlegten Haastert zusätzlich eine Geldbusse von 50.000 Euro auf.
Verfahrensdauer von zehn Jahren
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer, dass es sich um eine Einmaltat bei einem sonst straffreien Leben gehandelt habe. Ebenfalls zu Gunsten des Angeklagten müssten die lange Verfahrensdauer von zehn Jahren, eine knapp zweimonatige Untersuchungshaft sowie die überdurchschnittliche Belastung durch die hohe Medienaufmerksamkeit gewertet werden, befanden die Richter.
Bis zuletzt geschwiegen
Der Angeklagte hatte bis zuletzt geschwiegen und erst kurz vor dem Urteilsspruch seine Steuerschuld von umgerechnet 332.000 Euro bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung gefordert, da Haastert während des Verfahrens keine «ehrliche Reue» gezeigt habe. Haasterts Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert, denn neben der langen Verfahrensdauer müsse auch das Alter des Angeklagten berücksichtigt werden.
In erster Instanz zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt
Haastert war in erster Instanz zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. In dem damaligen Verfahren war zudem der Ex- Thyssen-Manager Jürgen Massmann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile teilweise aufgehoben und Revision zugelassen. Die Verfahren waren kürzlich getrennt worden.
Revisionsverfahren
Bei Haastert ging es im Revisionsverfahren nur noch um die Steuerhinterziehung für tatsächlich geflossene Schmiergelder. Das Gericht musste eine neue Gesamtstrafe einschliesslich der Untreue festsetzen, da der BGH nur die tatsächlichen Schmiergelder als steuerlich relevant erachtete. Die Erstinstanz war von einem strafrechtlich höher anzusetzenden Betrag wegen eines Treuhandverhältnisses zu Schreiber ausgegangen. Den Vorwurf eines Treuhandverhältnisses hatte die Anklage im Revisionsverfahren nicht weiter verfolgt. (awp/mc/gh)