Fall Behring: Bundesstrafgericht bestätigt Entscheid der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte am vergangenen 11. August die Beschlagnahmung und Überweisung des Restguthabens der Kostenvorschüsse von je 250’000 CHF verfügt. Dieter Behring und seine Anwälte gelangten dagegen ans Bundesstrafgericht, das ihre Beschwerden nun abgewiesen hat. Laut den Richtern in Bellinzona bestehen genügende Verdachtsmomente, dass die Mittel aus illegalen Finanzgeschäften Behrings stammen. Um wie viel Geld es genau geht, ist noch nicht klar.

Herkunft der Gelder problematisch
Die Anwälte müssen dazu erst offenlegen, wie viel des im September 2004 erhaltenen Vorschusses sie bereits verbraucht haben. Als Stichtag gilt dabei laut Bundesstrafgericht der 22. April 2005. Damals hatte es die Beschlagnahmung von 1,8 Mio CHF bestätigt, die Behring den Anwälten für Kautionen überwiesen hatte. In den Entscheiden wurde festgehalten, dass grundsätzlich für alle Einnahmen Behrings eine deliktische Herkunft anzunehmen sei. Die Verteidiger hätten damit spätestens ab diesem Zeitpunkt bezüglich der Herkunft der Gelder nicht mehr gutgläubig sein können.

Im Notfall Schätzung der Bundesanwaltschaft
Falls die zwei Rechtsanwälte unter Hinweis auf das Anwaltsgeheimnis keine Abrechnung vorlegen sollten, müsste die BA laut Bundesstrafgericht eine Schätzung vornehmen. Behring wird verdächtigt, Anleger mit hohen Renditeversprechen gelockt und um mehrere hundert Mio CHF betrogen zu haben. Er steht unter dem Verdacht des gewerbsmässigen Anlagebetrugs, der Veruntreuung und der Geldwäscherei. Er war im Oktober 2004 in Untersuchnungshaft gesetzt und im April entlassen worden.

(awp/mc/hfu)

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