Fall Friederich: Bundesanwaltschaft und Friederich gehen vor Bundesgericht

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte den 63-jährigen Friederich am vergangenen 6. Juni wegen qualifizierter Geldwäscherei, wiederholter Veruntreuung, Gläubigerschädigung sowie in gewissen Punkten wegen Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben. Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati hatte vor dem Bundesstrafgericht eine sechsjährige Zuchthausstrafe gefordert.

Die Kompromisslösung ist für die BA zu milde, für den Verteidiger zu hart
Friederichs Anwalt Olivier Peclard reichte ebenfalls eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht ein. Das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona sei zu streng, das Gericht in Bellinzona habe ein Exempel statuieren wollen und Friederich habe dafür einen zu hohen Preis bezahlt.

(MC / hfu)

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