Im Fall Fininvest ermittelt die Mailänder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Handel mit fiktiven beziehungsweise überbezahlten Film- und Fernsehrechten. Dabei sollen riesige Summen über Schweizer Bankkonten geflossen sein. Seit 2002 hat die Schweiz in dieser Affäre 17 italienischen Rechtshilfegesuchen entsprochen.
Mehr als 150 Mio. Franken gesperrt
Im aktuellen Fall behandelte das Lausanner Bundesgericht das 18. Gesuch, auf Grund dessen die Schweiz 2005 mehr als 150 Mio. Franken auf Schweizer Bankkonten gesperrt hatte. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in diesem Fall auch ein eigenes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet. Gegen die Rechtshilfe der Schweiz hatten sich die italienischen Inhaber und Berechtigten mehrerer Bankkonten gewehrt, über welche die verdächtigen Transaktionen abgewickelt worden waren. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte die Beschlagnahmung dieser Konten beantragt. Darunter sind auch Zahlungen in Millionenhöhe an den Europäischen Fussballverband UEFA für die TV-Rechte zur Übertragung von Fussballspielen.
Nicht stattgegeben
Die Einsprecher machten unter anderem auf ein Urteil eines Mailänder Richters vom vergangenen 7. Juli aufmerksam, mit dem ein Verfahren gegen Berlusconi und weitere Beschuldigte wegen Bilanzfälschung und Veruntreuung wegen Verjährung eingestellt worden war. Das Bundesgericht wies demgegenüber darauf hin, dass die Verfahren für andere Tatbestände und Zeiträume laut der italienischen Justiz noch im Gang seien. Überdies werde ein Rechtshilfeverfahren nur dann gegenstandslos, wenn der ersuchende Staat sein Gesuch explizit zurückziehe.
(Swissinfo/mc/hfu)