Die Beschwerde richtete sich laut Gericht gegen Rechtshilfemassnahmen, die von der Eidg. Zollverwaltung in der Fastweb-Affäre auf Ersuchen der italienischen Behörden ab Oktober 2007 durchgeführt wurden. Der Entscheid aus Bellinzona kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Verdacht auf Steuerbetrug und Geldwäscherei
Die Swisscom-Tochter Fastweb und die Telecom Italia-Tochter Sparkle stehen in Italien im Zentrum von Ermittlungen wegen Mehrwertsteuerbetrugs und Geldwäscherei. Dabei sollen zwischen 2003 und 2006 mit fiktiven Käufen und Verkäufen von internationalen Telekom-Dienstleistungen knapp 2 Mrd EUR in Rechnung gestellt worden sein. Der Fiskus sei mit diesen Scheingeschäften um 365 Mio EUR betrogen worden. (awp/mc/ps/20)