Feintool habe die Gleichbehandlungspflicht der Ad hoc-Publizitätsvorschriften gemäss Art. 72 des Kotierungsreglements verletzt, indem sie die Kündigung eines Mitglieds der Konzernleitung (Personalchef) nur den Mitarbeitern, nicht aber der Öffentlichkeit und auch nicht der SWX mitgeteilt habe, so die Börsenbetreiberin am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Sanktionskommission der SWX habe Feintool daher einen Verweis erteilt. (awp/mc/ab)