Die FIFA habe die Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, um den offiziellen WM- Sponsoren den Rücken frei zu halten, damit diese die bevorstehende Weltmeisterschaft werbemässig ausschlachten könnten, sagte Rechtsanwalt Götz Jordan, der am Donnerstag in Karlsruhe unter anderem den Frankfurter Süsswarenhersteller Ferrero vertrat. «Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann und muss.»
Urteil am Donnerstag Abend erwartet
Der BGH will sein Urteil an diesem Donnerstagabend verkünden. Die FIFA hatte die Marken für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Das Bundespatentgericht hatte vergangenes Jahr in rund 340 Fällen die Löschung angeordnet, ansonsten den Schutz zu Gunsten des Verbands aber aufrecht erhalten. Jordan machte geltend, die Marken dürften nicht eingetragen werden, weil sie – sozusagen als Allgemeinbegriffe – keine «Unterscheidungskraft» hätten und deshalb nicht, wie im Markenrecht gefordert, auf die Herkunft des Produkts hinweisen könnten. Würde man dies für die Fussballweltmeisterschaft billigen, dann könnte man Markenschutz auch für Weihnachten und Ostern beantragen, merkte Jordan an.
FIFA mit «reihenweisen» Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen
Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Weltfussballverband in Verbindung stehe. «Die zeitliche Eingrenzung weist die Inhaberschaft allein der FIFA zu.» Im Übrigen gebe es genügend Ausweichmöglichkeiten: Süsswarenhersteller dürften beispielsweise «Weltmeisterschafts-Schokolade» verkaufen, solange die geschützten Markenbegriffe nicht verwendet würden. Nach Angaben Jordans geht die FIFA allerdings «reihenweise» mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Firmen vor, die mit der WM werben wollen.
Liberale europäische Rechtlage spricht eher für die FIFA
Experten gehen davon aus, dass die FIFA Markenschutz beanspruchen könnte, selbst wenn sie in Karlsruhe unterläge. Denn der Verband habe die Marken auch beim europäischen Markenamt in Alicante eintragen lassen, sagte der Dortmunder Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber der dpa. Auf europäischer Ebene sei die Rechtslage liberaler und damit für die FIFA günstiger.
(awp/mc/hfu)