Zudem gebe es eine Staatsgarantie wie bei den Grossbanken weder juristisch noch faktisch, wird im am Montag veröffentlichten Dokument festgehalten. Auch drängten sich keine grundlegenden Änderungen der Versicherungsaufsicht auf, so das Fazit des Autors Marc Philipp Radice.
Handlungsbedarf zur Stärkung der Belastbarkeit
Jedoch gebe es Handlungsbedarf zur Stärkung der Belastbarkeit der Versicherungsunternehmen, namentlich bezüglich der Liquidität und der Risikenkonzentrationen. Gleichzeitig seien kapitalmarktbezogene Geschäfte, fremdfinanzierte Anlageprogramme und andere Refinanzierungsaktivitäten einer getrennten Regulierung und Aufsicht zu unterwerfen, schlägt Radice vor. Ausserdem seien die Arbeiten für eine international koordinierte Aufsicht der Versicherungsgruppen zu fördern, heisst es weiter.
Risiken mindern
Die «Too big to fail»-Problematik wird seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers und der Staatshilfen für internationale Grossbanken im Zuge der Finanzrise diskutiert. Dabei geht es um die Minderung von Risiken, die von Grossbanken ausgehen und welche wegen ihrer Auswirkungen auf das ganze Finanz- und Wirtschaftsystem durch den Staat getragen werden müssen. (awp/mc/ps/33)