Dabei gehe es einmal darum, ob TUI möglicherweise gegen die Adhoc-Mitteilungspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes verstossen habe, bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in Bonn einen Bericht des «Handelsblatts» (Mittwoch). In Medien sei bereits am Sonntag über die Fusion berichtet worden, während TUI die Übernahme erst am Montag gemeldet habe. Im Extremfall drohe TUI hier eine Geldbusse bis zu einer Million Euro. Ausserdem werde – wie in solchen Fusions-Fällen üblich – routinemässig analysiert, ob es im Vorfeld der Übernahme zu Insiderhandel mit Aktien gekommen sein könnte. (awp/mc/ab)