Finanzausgleich: Vier Kantone zusätzlich zur Kasse gebeten

Dies geht aus einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Dienstag hervor. Am grössten ist die Differenz für den Kanton Waadt: Er muss 2011 über 133 Mio CHF mehr bezahlen als 2010. Insgesamt muss der Kanton 154 Mio CHF an den interkantonalen Ausgleich beitragen, pro Einwohner 299 CHF. Der Kanton Schwyz muss 80 Mio CHF beitragen, pro Einwohner 579 CHF. Dies sind 23 Mio mehr als im laufenden Jahr. Für den Kanton Zug liegt die Differenz zum laufenden Jahr bei 22 Mio. Zahlen muss Zug 240 Mio, pro Einwohner 2230 CHF. Basel-Stadt kommt neu auf 448 CHF pro Einwohner und insgesamt 85 Mio CHF, 18 Mio mehr als im Vorjahr.


Zürich bezahlt weniger
Der Kanton Zürich dagegen kommt 2011 etwas besser weg als im laufenden Jahr: Er muss pro Einwohner nur noch 377 CHF bezahlen, 50 CHF weniger als im Vorjahr. Auch für Genf und Nidwalden sinkt die Belastung. Auf der Seite der ressourcenschwachen Kantone liegt Uri an der Spitze: Dieser Kanton erhält mit 2431 CHF pro Einwohner am meisten, gefolgt vom Kanton Jura mit 2068 CHF. Erstmals in die Gruppe der ressourcenschwachen Kantone abgerutscht ist der Kanton Basel-Land. Er verbleibt aber auf der Liste der Nettozahler. Pro Einwohner muss er 2011 noch 5 CHF entrichten, 30 CHF weniger als im Vorjahr.


3,635 Milliarden für ressourcenschwache Kantone 
Insgesamt stellen der Bund und die ressourcenstarken Kantone für das Jahr 2011 3,635 Mrd CHF zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Diese Summe verteilt sich auf den Ressourcenausgleich und den Härteausgleich. Der Ressourcenausgleich bezweckt, ressourcenschwache Kantone mit Finanzmitteln auszustatten. Dazu trägt der Bund 2,102 Mrd CHF bei (2010: 1,962 Mrd), die ressourcenstarken Kantone entrichten 1,533 Mrd (2010: 1,406).


Härteausgleich
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleich schlechter gestellt wird. Weil 2011 kein ressourcenschwacher Kanton ressourcenstark wird, stehen für den Härteausgleich unverändert 366 Mio CHF zur Verfügung. Nach den Gesetzesvorgaben soll der ressourchenschwächste Kanton mit den Ausgleichszahlungen auf mindestens 85 Prozent des Durchschnitts angehoben werden. Ohne Härteausgleich würde dieses Ziel 2011 für die Kantone Uri, Jura, Wallis, Glarus und Freiburg verfehlt. Mit dem Härteausgleich liegen nur die Kantone Uri und Wallis unter den 85 Prozent.


Abgeltung für Kantone mit Sonderlasten 
Weitere 705 Mio stellt der Bund für Kantone mit Sonderlasten bereit. Davon profitieren Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind. 2011 bezahlt der Bund dafür 705 Mio CHF. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) nimmt am 24. September zu den Berechnungen Stellung. Nach dieser Anhörung seien noch Änderungen möglich, schreibt das Finanzdepartement. Dann werde der Bundesrat die Verordnung anpassen und auf den 1. Januar 2011 in Kraft setzen. (awp/mc/ps/25)

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