Finanzdebakel Leukerbad: Otto G. Loretan muss nach BG-Entscheid in Zuchthaus

Das Kantonsgericht hatte die Strafe gegen Loretan wegen Betrug, Steuerhinterziehung und weiteren Delikten bei der Neubeurteiung im Februar 2006 von fünf auf viereinhalb Jahre Zuchthaus gesenkt. Der zweite Entscheid war notwendig geworden, nachdem das Bundesgericht Loretan im Oktober 2005 teilweise Recht gegeben hatte.  Beanstandet wurde von den Lausanner Richtern damals der Schuldspruch wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen durch die Einwohnergemeinde Leukerbad. Der Kassationshof des Bundesgerichts hat Loretans Nichtigkeitsbeschwerde gegen das zweite Urteil nun abgewiesen. Auf seine staatsrechtliche Beschwerde wurde nicht eingetreten. Die Entscheide liegen erst im Dispositiv vor, eine Begründung ist noch ausstehend. Loretan war 1999 einen Monat in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird ihm auf die nun rechtskräftige Strafe von viereinhalb Jahren Zuchthaus angerechnet werden müssen.


Strafantritt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007
Laut Loretans Anwalt Roland Fux wird der Strafantritt Loretans voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007 erfolgen. Auf einen weiteren Gang ans Bundesgericht im Zusammenhang mit der Abweisung seines Revisionsgesuchs durch das Kantonsgericht im vergangenen Dezember habe man verzichtet. Loretan hatte die Revision verlangt, weil seine Verurteilung zu der eines Mitangeklagten in einem unvereinbaren Widerspruch stehe: Er selber sei wegen ungetreuer Geschäftsführung für Vorgänge in den Jahren 1991 bis 1994 verurteilt worden, während der Mitangeklagte hier von der Verjährung profitiert habe. Laut Roland Fux hat die nun vorliegende Begründung des Kantonsgerichts gezeigt, dass es tatbestandsmässig keinen Widerspruch gesehen hat. Da es in dieser Frage ein weites Ermessen habe, sei auf eine weitere Anfechtung verzichtet worden.


Leukerbad-Debakel in den 90er Jahren
Das Leukerbad-Debakel geht auf die 90er Jahre zurück, als im Badekurort Goldgräberstimmung herrschte. Die Gruppe Leukerbad, an der auch die Gemeinde beteiligt war, hinterliess einen Schuldenberg von 346,5 Mio. Franken. Leukerbad stand von 1999 bis Februar 2004 als erste Schweizer Gemeinde unter Zwangsverwaltung.  Neben Loretan waren der Direktor der Busbetriebe L.L.B., der frühere Gemeindeschreiber und ein Architekt zu zwei und zu acht Monaten Gefängnis bedingt beziehungsweise zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Beschwerde des L.L.B.-Direktors hatte das Bundesgericht 2005 ebenfalls teilweise gutgeheissen. (Dispositiv der Urteile 6P.66/2006 und 6S.127/2006 vom 16.2.2007) (awp/mc/gh)

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