Die Finanzdelegation habe die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar betreffend den Aufwand des Bundes für die Intervention im Steuerstreit mit den USA diskutiert, teilten die Parlamentsdienste mit. Sie teile die Ansicht des Bundesrates nicht, wonach eine Übertragung der Kosten für die beiden Amtshilfebegehren, welche die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich sei.
Bundesrat machte fehlende Rechtsgrundlage geltend
Daher lädt die Finanzdelegation den Bundesrat ein, der UBS nicht nur den Aufwand für die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren von 1 Mio CHF in Rechnung zu stellen, sondern auch die Aufwände für die beiden Amtshilfeersuchen von geschätzten 37 Mio CHF einzufordern. Der Bundesrat hatte am 24. Februar mitgeteilt, die UBS müsse dem Bund nur 1 Mio CHF zurückerstatten. Für eine zusätzliche Beteiligung der Grossbank an den Kosten würden die Rechtsgrundlagen fehlen.
Freiwillige UBS-Kostenbeteiligung keine Option
Dass sich die UBS freiwillig an den Kosten beteiligt, sei keine Option. Würde die Schweiz nämlich freiwillige Leistungen der UBS annehmen, könnte der Eindruck entstehen, dass die Amtshilfebehörden ihre Entscheide nicht in völliger Unabhängigkeit fällen. Diesen Eindruck gelte es «unter allen Umständen» zu vermeiden.
UBS hat sich bereits vor Monaten zur Bezahlung bereit erklärt
UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger hatte zwei Tage darauf in der «Arena» des Schweizer Fernsehens erklärt, die UBS sei aber durchaus bereit, mehr zu zahlen. «Wenn der Bundesrat will, dass wir uns stärker an den Kosten beteiligen, dann machen wir das.» Die UBS werde in diesem Fall bezahlen, was sie bekomme: «Auch wenn es eine Rechnung über 30 Mio CHF ist.» Dies habe er Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bereits vor sechs Monaten gesagt und angeboten, hatte Villiger in der TV-Sendung vom letzten Freitag erklärt.
Die Parteien hatten den Beschluss des Bundesrates, von der UBS nur 1 Mio CHF für die Hilfe im Streit mit den USA zu verlangen, als lächerlich, unbefriedigend und als Witz bezeichnet. (awp/mc/pg/19)