Finanzielle Absicherung beim Kauf eines Eigenheims
Während die Finanzierung des Eigenheims vordergründig ist und breit diskutiert wird, geht die langfristige Sicherung des Eigentums oft vergessen. Das kann fatal sein. Denn der Kauf von Wohneigentum hat weit reichende finanzielle Folgen. Was geschieht etwa, wenn das Einkommen von einem oder beiden Besitzern massiv abnimmt? Wer bestimmt bei einer allfälligen Trennung oder Scheidung der Partner über die Zukunft des Hauses? Und wer erbt das Haus beim Tod des Partners?
Risiko Arbeitslosigkeit
Vor allem die erste Frage hat im heute allgemein schwierigen wirtschaftlichen Umfeld einen hohen Stellenwert ? niemand kann mehr mit einer Anstellung auf Lebzeiten rechnen. Fällt ein Einkommen teilweise oder ganz weg, so kann die finanzielle Belastung durch die Hypothek schnell einmal zu gross werden.
Ein Drittel des Einkommens als Obergrenze
Es ist deshalb sehr wichtig, sich an folgende Faustregel zu halten: Die laufenden Kosten für ein Eigenheim dürfen einen Drittel des Gesamteinkommens niemals überschreiten. Belastungsvergleiche können zum Beispiel mit einem so genannten Hypothekarrechner angestellt werden, den unter anderem die ZKB bereit hält. Er enthält Angaben über den langfristigen Hypothekarzinssatz, die Amortisation sowie Nebenkosten ? normalerweise 0,7 Prozent des Kaufpreises.
Vorsorgen müssen Wohneigentümer sodann für eine eventuelle Trennung oder den Tod eines der Partner. Bei verheirateten Paaren ist dies verhältnismässig einfach. Denn wie bei den übrigen Gütern ist die Zukunft eines gemeinsamen Hauses im Ehe-, Güter- und Erbrecht geregelt.
Schwierig für Konkubinatspaare
Komplizierter sind die Verhältnisse bei Wohneigentum von nicht verheirateten Lebenspartnern. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Konkubinatspartner verhindern, dass das Wohneigentum nach dem Tod des einen Partners an dessen Familie, Verwandte oder den Staat geht.
Am einfachsten kommen Konkubinatspartner zu diesen Dokumenten, indem sie Erbschaftsberatung in Anspruch nehmen, am besten bei einer Bank, die auf Eigenheimfinanzierungen spezialisiert ist.
Zusammen mit einem Erbschaftsexperten kann man dabei den für sich optimalen Konkubinatsvertrag sowie die beiden Testamente ausarbeiten, welche die Eigentumsverhältnisse nachhaltig regeln. Im Gegensatz zu Ehegatten müssen Unverheiratete allerdings die vielerorts sehr hohen Erbschaftssteuern bezahlen. Lediglich gleichgeschlechtliche Paare im Kanton Zürich können sich über die gesetzlich geregelte Registrierung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreien, denn sie werden damit zumindest, was diese Steuern betrifft, den Ehepaaren gleichgestellt.
Vorsorgeanalyse ratsam
Für Verheiratete wie für Konkubinatspartner lohnt es sich zudem, beim Hauskauf eine Vorsorgeanalyse zu machen. Sie wird ebenfalls von der Bank angeboten und zeigt allfällige Vorsorgedeckungslücken auf. Die Analysten geben konkrete Empfehlungen zur Deckung solcher Lücken ab. Ausserdem helfen sie Konkubinatspartnern dabei, sich mit entsprechenden Mitteilungen an die Vorsorgeeinrichtungen gegenseitig zu begünstigen, so dass das benötigte Einkommen auch über den Tod von einem der Partner hinaus gesichert bleibt. (mc/mad/dst)