Finanzkrise: Ständerat beschliesst verbesserten Einlegerschutz

Die Finanzmarktaufsicht soll demnach eine Liste mit der vorgeschriebenen und tatsächlich vorhandenen Deckung für die privilegierten Einlagen jeder Bank veröffentlichen.


Nationalratskommission lehnt Zusatz ab
Da das Gesetz noch in der Wintersession durchberaten werden und hinterher dringlich in Kraft treten soll, befasste sich die nationalrätliche Wirtschaftskommission bereits mit der vom Ständerat mit 21 zu 16 Stimmen eingeführten Liste. Die Nationalratskommission lehnt diesen Zusatz ab. Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz warnte in der kleinen Kammer vor der Differenz. Das revidierte Bankengesetz nämlich gehört ins Massnahmenpaket zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz. Es gesellt sich zum Hilfspaket für die Grossbank UBS, den Konjunkturmassnahmen, den Steuererleichterungen für Unternehmen und Familien sowie den internationalen Stabilisierungsbemühungen.


Guthaben von Bankstiftungen als Vorsorgeeinrichtungen im Paket
Ausser der Liste waren die anderen Punkte der Revision im Ständerat unbestritten. Spareinlagen und Kassenobligationen sollen künftig bis 100’000 statt bloss 30’000 CHF abgesichert sein. Auch Guthaben von Bankstiftungen als Vorsorgeeinrichtungen gehören in diese Kategorie.


Sofortige Auszahlung auch von Guthaben über 5000 Franken
Kracht eine Bank zusammen, sollen auch Guthaben von über 5000 CHF von einer sofortigen Auszahlung profitieren. Die Bankenkommission soll diesen Betrag je nach Einzelfall um ein Mehrfaches erhöhen.


Solidarische Haftung der Banken erhöht
Die solidarische Haftung der Banken für ein insolventes Institut erhöht sich von 4 auf 6 Mrd CHF. Neu sind die Banken zudem verpflichtet, 125% der privilegierten Einlagen ständig durch inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. Die meisten Banken erfüllen diese Forderung bereits heute. Durch das neue Sicherungssystem seien 1,7% der gesamten privilegierten Einlagen in der Schweiz geschützt, hiess es im Ständerat. Das reiche, denn an ein Zusammenbrechen des ganzen Systems sei nicht zu denken. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Bankengesetzes mit 37 zu 0 Stimmen gut. Die Änderung des Bankengesetzes ist eine bis 2010 befristete Sofortmassnahme. Bis im Frühling 2009 will der Bundesrat eine grundlegende Reform des Einlegerschutzes vorlegen.


Auch die EU schützt ihre Sparer besser
Angesichts der Finanzmarktkrise schützt auch die Europäische Union (EU) ihre Sparer besser. Die EU-Finanzminister beschlossen am Dienstag in Brüssel, die Mindest-Deckungssumme für Spareinlagen zum 30. Juni kommenden Jahres von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöhen. Zum 31. Dezember 2011 soll dann der Mindestbetrag, den Staaten je Konto schützen müssen, 100.000 Euro erreichen, berichteten Diplomaten. Das Europaparlament muss diesem Kompromiss noch zustimmen. In Deutschland bürgt bereits der Staat unbegrenzt für private Spareinlagen.  (awp/mc/pg/16)

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