Finanzmarktaufsicht informiert über Sofortmassnahmen beim Einlegerschutz

Die Sofortmassnahmen traten nach der Annahme durch die eidgenössischen Räte am 20. Dezember in Kraft. Sie wurden für dringlich erklärt und gelten bis zum 31. Dezember 2010. Die Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) umfasst insbesondere die neuen Anteile der einzelnen Institute an die Einlagensicherung sowie die neu zu haltende Zusatzliquidität. Zusätzliche Ausführungen zur Sicherung der privilegierten Anlagen durch Aktiven der Institute publiziert das Aufsichtsorgan auf seiner Internetseite.


Sparguthaben und Kassenobligationen bis 100’000 Franken abgesichert
Das Parlament hatte in der Wintersession unter dem Eindruck der internationalen Finanzkrise den Einlegerschutz verbessert. Sparguthaben und Kassenobligationen sind demnach bei Bankenpleiten bis 100 000 statt bloss bis 30 000 Franken abgesichert. Von 4 auf 6 Milliarden Franken steigt die Systemobergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen.


Auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert
Grosszügiger als bisher werden betroffene Banken den Kunden zudem sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Das Parlament erwartet, dass die Bankenkommission den heutigen Betrag von 5000 Franken um ein Mehrfaches erhöht. Neu sind neben den Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert. Zudem müssen die Banken 125 Prozent der privilegierten Einlagen ständig durch inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten. Die meisten Banken erfüllen diese Forderung. (awp/mc/pg/31)

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