Dies sei möglich, weil der Umstrukturierungsplan der Kaupthing Bank Luxembourg S.A. erfolgreich abgeschlossen werden konnte und die erforderliche Genehmigung erhielt, hiess es weiter.
FINMA-Verfügung aufgehoben
Die FINMA konnte die von ihr mit Verfügung vom 3. Februar 2009 zum Schutz der Gläubiger und Anleger der Kaupthing Bank Luxembourg S.A. in der Schweiz angeordneten Massnahmen wieder aufheben. Dies geschah in Absprache mit den luxemburgischen Aufsichtsbehörden. Möglich wurde dies, nachdem die für die Ausbezahlung der Forderungen der Gläubiger im Konkursverfahren der Zweigniederlassung Genf erforderliche Summe vollständig sichergestellt und auf einem Bankkonto in der Schweiz eingegangen war. Damit können sowohl sämtliche noch ausstehenden Einlagen als auch alle übrigen gegenüber der Zweigniederlassung Genf bestehenden und im Konkursverfahren anerkannten Forderungen zu 100% befriedigt werden.
Einlagen bis zu 5’000 CHF bereits im Herbst ausbezahlt
Vollständig zurückbezahlt werden somit auch die von den Banken und Effektenhändlern im Zusammenhang mit der Einlagensicherung zur Verfügung gestellten Beträge von insgesamt rund 28 Mio CHF. Nachdem sämtliche Kleinsteinlagen von bis zu 5’000 CHF bereits am 16. und 17. Oktober 2008 durch die damals von der Eidg. Bankenkommission EBK (Vorgängerorganisation der FINMA) eingesetzten Untersuchungsbeauftragten aus den Mitteln der Bank an die Anleger zurückerstattet wurden, konnten die übrigen Einlagen bis zum damals gesicherten Höchstbetrag von 30’000 CHF mit Geldern der Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler bis Ende Oktober 2008 zurückerstattet werden. (awp/mc/ps/32)