FINMA: Strengere Regeln für Banker-Löhne
Dies geht aus einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch hervor. Variable Vergütungen («Boni») sollen demnach «langfristig und nachhaltig am ökonomischen Gewinn unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten für alle eingegangenen Risiken» ausgerichtet werden. Zudem wird der Verwaltungsrat nach den Vorstellungen stärker in die Pflicht genommen. Er soll verantwortlich für die Vergütungspolitik des gesamten Finanzinstituts zeichnen und muss die Vergütungen in einem Vergütungsbericht offenlegen.
Nicht nur oberstes Management im Fokus
Die FINMA sieht sich dabei in Übereinstimmung mit internationalen Gremien wie dem Financial Stability Board und Finanzmarktaufsichtsbehörden im Ausland. Anders als vergleichbare bisher bekannte internationale Regeln solle das Rundschreiben sich aber nicht nur auf das oberste Management oder systemrelevante Grossbanken beschränken, sondern «umfassend und grundsätzlich auf alle von der FINMA überwachten Finanzinstitute anwendbar» sein.
Langjährige Orientierung
Laut FINMA sollen alle variablen Vergütungen vom Unternehmen langfristig auch verdient werden. Im Gegenzug sei die Zahlung von variablen Vergütungen nicht geboten, wenn ein Unternehmen nicht erfolgreich geschäfte. Den Instituten wird aufgetragen, bei der Bestimmung der variablen Vergütungen die langjährige Entwicklung des ökonomischen Gewinns zu berücksichtigen. Je dauerhafter sich ein Institut positiv entwickle, desto mehr können auch die Mitarbeitenden von variablen Vergütungen profitieren, heisst es.
Partizipation an Wertsteigerungen
Die FINMA verlangt ausserdem, dass die Kriterien zur Verteilung der variablen Vergütungen auf die einzelnen Unternehmensbereiche und Mitarbeitenden nicht kurzfristig orientiert sind. Aufgeschobene Vergütungen müssten dementsprechend während der Sperrfrist von mindestens drei Jahren im Wert schwanken können. Bei negativem Geschäftsverlauf sollen überwiegend aufgeschobene variable Vergütungen zum Einsatz kommen. Diese Vergütungen seien unter einen Erfolgsvorbehalt gestellt. Die Mitarbeitenden würden nur dann an Wertsteigerungen partizipieren, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Instituts verbessert.
Eingabefrist läuft am 14. August ab
Die FINMA lädt alle Beaufsichtigten und andere Interessenten ein, sich zu den Vorschlägen zu äussern. Die Eingabefrist dazu läuft bis zum 14. August 2009. Die Behörde will das Rundschreiben per 1. Januar 2010 in Kraft setzen. Den Finanzinstituten bleibe eine Übergangszeit, in der sie ihre Vergütungssysteme entlang der neuen Anforderungen anpassen könnten, heisst es. Ab 1. Januar 2011 sollen die Vergütungssysteme aller betroffenen Finanzinstitute dann den Grundsätzen des Rundschreibens entsprechen. Die FINMA werde deren Umsetzung überwachen, schreibt sie.
Sonderfall UBS
Etwas anders liegt der Fall UBS. Sie müsse sich bereits 2009 an einem strengeren Massstab messen lassen, so die FINMA. Obwohl das Rundschreiben Vergütungssysteme erst Anfang 2010 in Kraft treten werde, müsse die UBS bereits im Geschäftsjahr 2009 die Grundsätze des Rundschreibens einhalten. Dies entspricht laut FINMA der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement, der Schweizerischen Nationalbank und der UBS ihm Rahmen des im Herbst 2008 geschlossenen Massnahmenpaketes.
Nur FDP ist ganz zufrieden
Von den grossen Parteien ist nur die FDP vollauf zufrieden mit den Vorschlägen der Finma. Für die CVP sind es Schritte in die richtige Richtung. SP und SVP wollen im Parlament weiter Druck machen auf die Löhne der UBS. Die SVP möchte, dass für die UBS strengere Vorschriften gelten – zumindest solange der Bund an der Grossbank beteiligt ist, wie SVP-Sprecher Alain Hauert am Mittwoch auf Anfrage sagte. So unterstützte seine Partei weiterhin eine Motion, die das UBS-Lohnsystem jenem der bundesnahen Betrieben angleichen will. Bereits zugestimmt hat der Motion der Nationalrat. Der Ständerat aber vertagte die Abstimmung vergangene Woche auf unbestimmte Zeit – pikanterweise auf Antrag von SVP-Ständerat Christoffel Brändli (GR). (awp/mc/ps/12)