Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen habe sich während und nach der Finanzkrise stark intensiviert, so die Mitteilung weiter. Ausgehend von den Erkenntnissen der letzten Jahre wurde das MoU angepasst und am 23. Februar 2010 unterzeichnet. In der Vereinbarung werden die gemeinsamen Interessensgebiete der beiden Institutionen im Bereich der Finanzstabilität beschrieben und die Zusammenarbeit unter der Wahrung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen geregelt.
Leistungsausschuss geschaffen
Neu sei ein Leistungsausschuss geschaffen worden, der die Kooperation zwischen den beiden Institutionen auf strategischer Ebene sicherstellen wird. Der Ausschuss soll mindestens zweimal jährlich tagen und die Prioritäten in den gemeinsamen Interessensgebieten setzen. Weiter sieht das MoU vor, dass die Institutionen einander Anträge stellen können, um je nach Zuständigkeit und Kompetenzen Massnahmen zu ergreifen oder Auskünfte zu erteilen. In der dritten Neuerung gehe es um die gemeinsame Arbeit im Rahmen von Projekten, welche Kernaspekte der gemeinsamen Interessensgebiete betreffen und eine Arbeitsteilung erfordern. Hier sehe das MoU eine gemeinsame Leitung durch die Finma und die SNB vor. (awp/mc/ps/25)