Finma verschärft Eigenmittelvorschriften für Eigenhandel definitiv
Die definitiven Rundschreiben unterschieden sich daher kaum von den Revisionsentwürfen. Erwähnenswert seien einzig Anpassungen gewisser Übergangsbestimmungen bei der Offenlegung. Hier übernimmt die FINMA zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen den Zeitplan der EU. Die Finma passt damit ihre Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung an, die der Bundesrat jüngst revidiert hat.
Eigenmittelunterlegung der Banken war viel zu gering
Die Finanzkrise habe deutlich vor Augen geführt, dass die Eigenmittelunterlegung der Banken für Handelsgeschäfte und Verbriefungen viel zu gering gewesen sei, hatte die Finma zum Start der Anhörung im Juli erklärt. Angezogen werden die Schrauben auch bei den Kreditbeziehungen zwischen den Banken, im so genannten Interbankenmarkt, der während der Finanzkrise zeitweise nur dank milliardenschweren Rettungsaktionen der Notenbanken nicht völlig zusammengebrochen ist. (awp/mc/gh/36)