FINMA will griffige Massnahmen in der Too-Big-to-Fail-Problematik

Bei systemrelevanten Banken bestehe heute der faktische Zwang für staatliche Rettungsmassnahmen, sagte FINMA-Direktor Patrick Raaflaub an der Präsentation des ersten Jahresberichts seiner Behörde. Damit falle ein zentrales Lenkungsinstrument des Marktes – die Konkursdrohung – dahin.


UBS und CS akzentuieren die Lage
In der Schweiz akzentuiere die Bilanzsumme der beiden Grossbanken im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt die Lage. Die heutigen Rahmenbedingungen entsprächen der Problematik nicht, der Gesetzgeber sei gefordert.


Liquiditäts-Vorschriften nächste Woche bekannt
Die FINMA kann bei systemrelevanten Banken die Vorschriften für Eigenmittel und Liquidität verschärfen. Die Anforderungen für Eigenmittel sind angehoben, die Vorschriften für die Liquidität folgen in den nächsten Wochen. Die erhöhten Anforderungen sollten aber nicht lediglich möglich, sondern gesetzlich zwingend sein, sagte Raaflaub.


«Leicht portionier- oder abwickelbar»
Ergänzt werden sollten diese Massnahmen durch verstärkte gesetzliche Grundlagen für die Konzernstruktur und die konzerninternen Kapitalflüsse. «Die Konzerne sollten so strukturiert sein, dass sie leicht portionierbar oder abzuwickeln sind», brachte es Raaflaub auf den Punkt.


Verschiedene Anforderungen
Alle diese Anforderungen sollten sich nach Ansicht der FINMA nicht nur nach der Grösse richten, sondern auch nach der Ersetzbarkeit einer Funktion sowie der internationalen und nationalen Verflechtung. Die Anforderungen sollten progressiv an das Mass der jeweiligen Systemrelevanz angepasst sein.


Welche Banken ausser UBS und CS darunter fallen würden, konnte Raaflaub nicht sagen. Den Handlungsbedarf für eine Änderung des Bankengesetzes betrachtete er aber als gross.


Finanzmarkt mit immer grösseren Rechtsrisiken konfrontiert
Der Schweizerische Finanzmarkt ist neben diesen System-Problemen angesichts des steigenden Drucks von Steuer- und Strafbehörden im internationalen Privatkundengeschäft mit immer grösseren Rechtsrisiken konfrontiert, wie FINMA-Vizedirektor Urs Zulauf sagte. Das gelte nicht nur für die UBS in den USA, sondern für den gesamten Finanzplatz Schweiz.


Weitere Verfahren in den USA bei Nein zu Vertrag
Der Vertrag mit den USA über die Herausgabe von 4500 UBS-Kundendaten solle nun vors Parlament. Werde keine Vereinbarung gefunden, drohten weiteren Banken Verfahren in den USA, warnte Zulauf.


Zwischenstaatliche Regelungen
Die Schweiz müsse an zwischenstaatlichen Regelungen arbeiten, welche die Interessen des Finanzplatzes, der ausländischen Kunden und der Steuerbehörden unter einen Hut bringen.


Empfindliche Einschränkungen im Offshore-Geschäft
Die FINMA rechnet künftig mit empfindlichen Einschränkungen im Offshore-Geschäft der Schweizer Finanzdienstleister. Dies angesichts der zunehmenden Rechtsrisiken im grenzüberschreitenden Privatkundengeschäft, wie der stellvertretende Direktor der FINMA, Urs Zulauf, erklärte. Ausländische Rechtsrisiken macht die Behörde nicht nur im Steuer- und Strafrecht, sondern auch im Aufsichts- und Zivilrecht aus. Auch Verfahrens- und Geldwäschereibestimmungen können im Urteil der FINMA Rechtsrisiken für ein Schweizer Institut generieren, das im grenzüberschreitenden Geschäft tätig ist.


Der Fall UBS sowie die jüngste Vergangenheit habe zudem gezeigt, dass die Gefahr sich als Bank strafbar zu machen und auch zur Rechenschaft gezogen zu werden, durchaus real sei, meinte Zulauf. Vor diesem Hintergrund sieht die Behörde denn auch dringenden Handlungsbedarf.


Solvenztest: Versicherungen mit Standortvorteil
Zum Jahresrückblick hielt sich FINMA-Präsident Eugen Haltiner kurz. Er verwies auf seinen schriftlichen Redetext, trug diesen aber nicht vor. Nach der Krise gelte es nun ihre Folgen zu bewältigen. Im Fokus der Aufseher steht weiterhin die Stabilität der beaufsichtigten Institute. Als wesentliche Massnahme dazu gilt die definitive Inkraftsetzung des Schweizer Solvenztests für die Versicherungen ab 2011. Die Schweiz habe dank dieses risikobasierten Solvenztestes einen Standortvorteil gegenüber der EU. (awp/mc/pg/20)

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