FINMAG: Letzter Streitpunkt sind die Bussen

Der Nationalrat hatte die Busse ursprünglich auf 20 Millionen bei Vorsatz und 10 Millionen bei Fahrlässigkeit festgesetzt. Der Ständerat liess es bei 2 Millionen bzw. 1 Million bewenden. Eine harte Strafe sieht er bereits in der mit der Verschärfung der Meldepflicht für Beteiligungen beschlossene Suspendierung des Stimmrechts.

Busse höchstens das Doppelte des Kauf- und Verkaufspreises
Neu schlägt die grosse Kammer bei Vorsatz die Anwendung des geltenden Rechts vor. Danach beträgt die Busse höchstens das Doppelte des Kauf- und Verkaufspreises, was auch mehr als 20 Millionen sein können. Berechnet wird sie aufgrund der Differenz zwischen dem Anteil, über den der Meldepflichtige neu verfügt, und dem letzten von ihm gemeldeten Grenzwert.

Fahrlässigkeit: Höchstbusse 1 Million
Bei der Busse im Falle von Fahrlässigkeit schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an. Hier soll die Höchstbusse 1 Million betragen. Stillschweigend verzichtete die grosse Kammer auch auf den Zusatz, dass die neue Behörde FINMA bei ihren internationalen Aufgaben «insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz» berücksichtigen müsse.

Vorlage zurück an den Ständerat
Die Vorlage geht noch einmal zurück in den Ständerat. Lenkt dieser nicht ein, muss die Einigungskonferenz einberufen werden. (awp/mc/ar)

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