FINMAG: Vorgezogenes Börsengesetz verschärft Offenlegungspflicht

Die Änderung soll dringlich erklärt werden. Der Entscheid über die Dringlichkeit fällt nach der Differenzbereinigung im Ständerat. Das teilrevidierte Gesetz selbst wurde vom Nationalrat mit 134 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Aus dem Paket des FINMAG herausgebrochen hatte es die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.


Transparenz steht im Vordergrund

Kommissionssprecher Johann Schneider-Ammann (FDP/BE), Swissmem- Präsident und treibende Kraft hinter der Vorlage, sagte, die Geschehnisse um Unaxis, Saurer und Ascom zeigten die Dringlichkeit des Handelns. Es gehe nicht um Heimatschutz für die Industrie, sondern um Transparenz, um ein Frühwarnsystem.

Senkung der Meldeschwelle entspreche dem Standard


Derzeit klafften im Offenlegungsrecht Lücken. Die Senkung der untersten Meldeschwelle von 5 auf 3% kumulativ für Optionen und Aktien entspreche verbreitetem Standard. Missachtet ein Investor die Meldepflicht, kann sein Stimmrecht gerichtlich suspendiert werden. Opposition kam von der SVP.

Neues Finanzmarktaufsichtsgesetz gut geheissen


Zuvor beriet der Rat das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz und hiess es mit 128 gegen 1 Stimme gut. Es ist ein Organisationsgesetz für sieben einschlägige Gesetze: Pfandbrief-, Versicherungsvertrags- und -aufsichtsgesetz, Kollektivanlagen-, Banken-, Börsen- und Geldwäschereigesetz.

Aufsichtsbehörden in eine einzige Behörde zusammengefasst


Die bisherigen Aufsichtsbehörden – Bundesamt für Privatversicherung (BPV), die eidgenössische Bankenkommission (EBK), Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei – werden in eine einzige Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FINMA) zusammengefasst.

Dem Gesetz unterstellt


Dem Gesetz unterstellt sind Banken, Versicherungen und andere Finanzintermediäre. In einem Postulat liess das Parlament die Möglichkeit offen, auch die Pensionskassen, die Suva und die Postfinance einzubeziehen. Weil dies unter anderem nicht geschehen ist, wollte die SVP das Gesetz zurückweisen.

Öffentlichrechtlich oder privatrechtliche Anstellung


Bei der Detailberatung beschloss der Nationalrat, die Beschäftigten der FINMA öffentlichrechtlich anzustellen – aber erst nach einem Rückkommensantrag von SVP-Nationalrat Hans Kaufmann (ZH). Am Morgen entschied sich der Rat noch wie der Bundesrat und eine Minderheit unter FDP-Präsident Fulvio Pelli (TI) für die privatrechtliche Anstellung. Linke und SVP warnten vor Lohnexzessen.

Änderungsanträge von Links und Rechts abgewiesen


Auch in weiteren Punkten folgte das Plenum seiner Kommissionsmehrheit und wies Änderungsanträge von Links und Rechts ab. SP und Grüne wollten etwa die Verjährungsfristen auf 15 statt 7 Jahre ansetzen. Auch sprachen sie sich für ein stärkeres Öffentlichkeitsprinzip bei der FINMA aus.

Informationspflicht der FINMA

So sollte die FINMA über die Eröffnung von Verfahren informieren müssen. Die Merhrheit wies dies von sich. Nicht jedes Verfahren ende in einem Urteil, und der nur auf Verdacht hin angerichtete Schaden könne gross sein.

Ratsmehrheit befürchtet Beweisnotstand


Die SVP wollte dem Finanzsektor Kosten ersparen. Gebühren hätte die FINMA gemäss der Partei nur für die tatsächlichen Kontrollkosten erheben dürfen. Zudem wollte die Partei die Fahrlässigkeit als Sanktionskriterium kippen. Die Ratsmehrheit befürchtete dabei aber einen Beweisnotstand für die FINMA.

Bussen massiv erhöht


Bei der nicht dringlichen Anpassung des Börsengesetzes im Gefolge des FINMAG verzehnfachte die grosse Kammer die vom Bundesrat beantragten Bussen bei Verstössen gegen die Offenlegungsvorschriften: Bei Vorsatz drohen 20 Mio CHF, bei Fahrlässigkeit 10 Mio. (awp/mc/ab)
Exit mobile version