Das neue Berufsbildungsgesetz lehnt sich in wesentlichen Teilen an die Schweizer Vorlage an, womit die jahrelang erfolgreiche Anlehnung an die Schweiz in der beruflichen Grundbildung fortgeführt werden soll, wie das Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein in einer Mitteilung schreibt. Dennoch war es Regierung und Landtag ein Anliegen, wo möglich, einen eigenen Weg zu gehen. So blieb in Liechtenstein zum Beispiel die Anlehre im Gegensatz zur Schweiz bestehen, um eine Möglichkeit für diejenigen Jugendlichen zu schaffen, für die die Einstiegshürde in eine Lehre zu hoch ist.
Qualitative Weiterentwicklung
In der Umsetzung seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2008 konnten einige Schritte unternommen werden, um das Berufsbildungssystem weiterzuentwickeln. So beschloss die Regierung, die fachkundige individuelle Begleitung für Lernende mit Problemen in der schulischen oder betrieblichen Ausbildung. Daneben konnte mit einem Beschluss zur Validierung von Bildungsleistungen ein erster Schritt in Richtung eines wichtigen Anliegens des neuen Gesetzes gemacht werden: der verbesserten Durchlässigkeit zwischen alternativen Bildungswegen und der Vergleichbarkeit von formal und informell erworbenen Bildungsleistungen.
Zukunftsmodell
Einerseits konnte mit der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes die berufliche Grundbildung in Liechtenstein noch verbessert werden, indem unter anderem auch die Ausbildung der Lehrlingsausbildner verpflichtend eingeführt wurde. Andererseits konnte für Privatpersonen und die Partner in der Wirtschaft mit der Zusammenlegung der bisherigen Amtsstellen zum neuen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung eine Verbesserung des Service erreicht werden. «Die duale Berufsbildung ist ein tragender Pfeiler der liechtensteinischen Bildungslandschaft» , so Regierungsrat Quaderer. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz und der Zusammenlegung der beiden Amtsstellen konnte diesem, sicherlich auch in Zukunft, erfolgreichen Modell optimal Rechnung getragen werden. (pafl/mc/ps)