Zur Begleichung der Kosten muss die Regierung dem Parlament einen Nachtragskredit von 530`000 CHF unterbreiten, wie das Amt für Auswärtige Angelegenheiten am Donnerstag mitteilte. Der Landtag hatte vor vier Jahren im Zusammenhang mit der Klage einen Kredit von nur 2,4 Mio CHF bewilligt.
UNO-Gerichtshof nicht zuständig
Bei der vom Gerichtshof im Februar letzten Jahres abgewiesenen Klage ging es um Vermögenswerte in der früheren Tschechoslowakei. Der Gerichtshof der Vereinten Nationen hatte sich aber als nicht zuständig für den Fall erklärt.
Beschlagnahmte Vermögenswerte zur Begleichung von Reparationszahlungen
Liechtenstein hatte Deutschland vorgeworfen, die 1945 beschlagnahmten Vermögenswerte zur Begleichung von Reparationszahlungen herangezogen zu haben. Damit würden die Souveränität und Neutralität des Fürstentums missachtet und die Eigentumsrechte liechtensteinischer Staatsangehöriger verletzt.
Betroffene: Vor allem Fürstenfamilie
Bei der Klage ging es um Grundstücke, Gebäude und Kunstgegenstände von liechtensteinischen Bürgern, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit den Dekreten der tschechoslowakischen Regierung zur Vertreibung der Sudetendeutschen konfisziert worden waren. Betroffen von den Beschlagnahmungen war hauptsächlich die Familie des heutigen Fürsten Hans-Adam II. (awp/mc/ar)